Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – “Sleepy Hollow”

Derzeit lässt die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH zahlreiche Filesharing-Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer verschicken. Dabei geht es um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an der Serie “Sleepy Hollow” (Staffel 1, eine Folge).

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Der Abgemahnte soll eine Folge der ersten Staffel der Serie “Sleepy Hollow” in einer Internet- Tauschbörse illegal verbreitet haben. Oft weiß der Betroffene gar nicht, wie es dazu kommen konnte. Zu beachten ist, dass bei Online- Tauschbörsen durch das Herunterladen von Dateien gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zum Download angeboten werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Regelmäßig besteht ein solches Abmahnschreiben aus der Forderung die abgemahnte Datei dauerhaft zu löschen, die beigefügte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist zu unterschreiben und den Vergleichsbetrag zu zahlen. Vorliegend fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen pauschalen Abgeltungsbetrag i.H.v. 469,50 € für eine Folge der ersten Staffel der Serie.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung?

Das Team von Abmahnhelfer.de rät Ihnen wie folgt vorzugehen:

1. Bewahren Sie Ruhe!

2. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht!

3. Zahlen Sie den pauschalen Abgeltungsbetrag nicht voreilig!

4. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf!

5. Suchen Sie einen Anwalt innerhalb der gesetzten Frist auf!

In allen Fällen ist es ratsam einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen, der Ihren persönlichen Einzelfall rechtlich überprüfen kann und Ihnen gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen kann. Von der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung ist insofern abzuraten, als dass diese häufig nachteilig für den Abgemahnten ist. Vielmehr sollten Sie die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern lassen. Dabei sollten Sie sich Hilfe von einem fachkundigen Anwalt suchen, damit die Unterlassungserklärung immer noch den rechtlichen Anforderungen stand hält.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich haftet derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat (der “Täter”). Teilweise kommt aber auch eine Haftung als sog. “Störer” in Betracht. Eine sog. Störerhaftung liegt vor, wenn Dritte die Urheberrechtsverletzung begangen haben und der Anschlussinhaber die ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten verletzt hat. Dann haftet der Anschlussinhaber aufgrund des zur Verfügung Stellens seines Internetanschlusses und der dadurch erfolgten Mitverursachung der Urheberrechtsverletzung. Vorteil der Störerhaftung ist, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss.
Nur wenn es dem Anschlussinhaber gelingt nachzuweisen, dass er seinen Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen ist, ist die Befreiung der Haftung möglich.

Melden Sie sich bei uns!

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung der Serie “Sleepy Hollow” (Staffel 1, eine Folge) erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und sind durch Pauschaltarife in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. Rufen Sie uns an für ein kostenloses Erstgespräch unter der Rufnummer: 0800 – 866 22 66.

Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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