Abmahnung durch Waldorf Frommer i. A. d. Sony Music Entertainment Germany GmbH – “Straight Out Of Hell”

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH, den Adressaten werden dabei Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum “Straight Out Of Hell” von Helloween vorgeworfen. Die Abgemahnten sollen das Album in Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten haben.

Was wird verlangt?

Die Rechtsanwälte fordern für die Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags für Rechtsanwaltskosten sowie als Schadensersatz für die öffentliche Zugänglichmachung des Albums. Außerdem wird die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung verlangt.

Wie sollte auf so eine Abmahnung reagiert werden?

Es ist wichtig die Forderungen in einer Abmahnung genau zu überprüfen. Zunächst gilt es festzustellen ob ein Verstoß gegen das Urheberrecht überhaupt stattgefunden hat und wer dafür die Verantwortung trägt. So kann es Gründe geben die gegen eine Haftung des Abgemahnten sprechen wenn zum Beispiel mehrere Personen den selben Internetanschluss nutzen.

Der geforderte Geldbetrag scheint unangemessen hoch zu sein. Sowohl eine Zahlung als auch die Abgabe von Erklärungen ist kritisch zu überprüfen. In den mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind häufig Formulierungen enthalten die den Abgemahnten unnötig schlechter stellen. In solchen Fällen ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll. Diese sollte jedoch unbedingt durch einen Anwalt verfasst werden, von Vorlagen die im Internet zu finden sind ist ausdrücklich abzuraten.

Sie können gerne unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Über die Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 oder unser Kontaktformular am Ende dieses Beitrags können Sie uns jederzeit erreichen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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