Abmahnung durch Waldorf Frommer i. A. d. Universum Film GmbH – “All Is Lost”

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnungen für die Universum Film GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film “All Is Lost”. In diesen Abmahnungen wird den Adressaten vorgeworfen den Film in einer Tauschbörse anderen zum Download angeboten zu haben.

Was möchte die Kanzlei?

Waldorf Frommer fordern die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags. Dieser Betrag soll den Schadensersatz der Universum Film GmbH sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten umfassen, zudem wird verlangt eine Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser Erklärung verpflichten Sie sich, künftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen zu begehen.

Handeln Sie nicht voreilig!

Zunächst wird der Anschlussinhaber ermittelt, wobei nicht mit endgültiger Sicherheit festgestellt werden kann ob dieser auch eine vermeintlich begangene Rechtsverletzung zu verantworten hat. Im Einzelfall ist auch die Höhe der geforderten Zahlung nicht verhältnismäßig. Ob und inwieweit jemand für eine Urheberrechtsverletzung haften muss ist stets gesondert festzustellen und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass die geforderte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres abgegeben wird. Es kann sein, dass sich die Abgemahnten durch diese Unterlassungserklärungen weiter verpflichten als es notwendig ist. Daher kann es innvoll sein eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Sie müssen unbedingt die gesetzten Fristen beachten um weitere Schritte der Gegenseite zu vermeiden. Wir empfehlen für die angemessene Reaktion auf eine Abmahnung die Beratung in einer auf das Urheberrecht spezialisierten Kanzlei.

Sie können gerne unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Über die Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 oder unser Kontaktformular am Ende dieses Beitrags können Sie uns jederzeit erreichen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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