Abmahnung durch Waldorf Frommer i. A. v. Tele München Fernseh GmbH

Worum geht es?

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film “Gambit – Der Masterplan“. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Was wird gefordert?

Waldorf Frommer fordert für die  im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00€, davon sollen Schadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten gedeckt werden.

Eine solche Abmahnung sollten Sie in keinem Fall ignorieren. Die bei einer Abmahnung gesetzten Fristen sind meist sehr kurz und Sie sollten diese ernst nehmen. Reagieren Sie zu spät oder gar nicht entstehen vermeidbare zusätzliche Kosten. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben sollten Sie deren Forderungen jedoch nicht ohne weiteres nachkommen.

Die beigefügten Unterlassungserklärungen enthalten regelmäßig Formulierungen die für die Abgemahnten unnötig nachteilig sind, es empfiehlt sich vielmehr eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Für die Abgabe einer entsprechenden Erklärung sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen.

Ebenso sollte durch eine Kanzlei die Höhe und Angemessenheit der Forderung geprüft werden. Es wird stets der Anschlussinhaber abgemahnt, dieser muss jedoch nicht unbedingt der handelnde Nutzer sein. Gerade wenn bei mehreren Nutzern eines Anschlusses durch den Anschlussinhaber eine Aufklärung stattgefunden hat und die Nutzung von Tauschbörsen untersagt wurde sind dies Gründe die zumindest gegen die Höhe der Forderung sprechen können.

Die Beratung in einer Kanzlei kann Ihnen helfen auf eine Abmahnung angemessen und fristgerecht zu reagieren.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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