Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Twentieth Century Fox – “The Crazy Ones”

Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde von Twentieth Century Fox beauftragt in ihrem Namen Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen auszusprechen.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen sind Folgen von der US- amerikanische Single- Camera- Comedy “The Crazy Ones” von David E. Kelley. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen vereinzelte Folgen der Serie heruntergeladen und weiterhin anderen Nutzern einer Onlinetauschbörse unerlaubt zum Donwlod angeboten zu haben.

Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Dieses Anbieten stellt jedoch ein öffentliches Zugänglichmachen dar und ist allein dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Regelmäßig werden daher die betroffenen Anschlussinhaber aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiterhin fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in Namen ihrer Mandantschaft die betroffenen Anschlussinhaber auf, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 469,50 Euro zu zahlen. Diesen Forderungen sollen die Abgemahnten innerhalb einer kurzen Frist nachkommen anderenfalls müssten weiter rechtliche Schritte gegen diese Eingeleitet werden.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung zu verteidigen?

Insbesondere sollten derartige Filesharing- Abmahnungen ernst genommen werden und innerhalb der Frist gehandelt werden. Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Durch ein vorschnelles Handeln ohne vorherige rechtliche Beratung könnten in erster Linie mögliche Verteidigungsmöglichkeiten vernichtet werden. So sollte regelmäßig der meist beigefügte Formulierungsvorschlag der Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterzeichnet werden. Dieser ist meist zu weitgehend und damit nachteilig für die Abgemahnten. Auch wird durch Unterzeichnung in der Regel die weiteren (Zahlungs-) Forderungen der Gegenseite ausnahmslos anerkannt. Daher sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt die Unterlassungserklärung in sofern abgeändert werden, so dass diese nur das nötigste zu Gunsten der Abgemahnten enthält und trotzdem den rechtlichen Anforderungen genügt.

Gleiches gilt auch für die Zahlungsaufforderung. Unter Umständen könnte diese gekürzt oder sogar ganz abgewendet werden. So zum Beispiel, wenn nachweisbar ist bzw. die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Anschlussinhaber nicht selbstverantwortlich als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung in Frage kommt. Zwar könnte dann der Anschlussinhaber noch als sogenannter Störer in Haftung genommen werden, jedoch sind Störer regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Serie “The Crazy Ones” erhalten haben, können Sie uns gerne in einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.  Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

 

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.