Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – “Die Simpsons”

Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung der amerikanischen Serie “Die Simpsons” ( Staffel 25, Folge 1) ab.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Anschlussinhaber in ihrem Abmahnschreiben vor, die Folge 1 der 25. Staffel “Die Simpsons” auf einem Peer- to- Peer Netzwerk anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten zu haben. Durch dieses zur Verfügung stellen sei der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Ansprüche gegen den Abgemahnten entstanden, die sich aus Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zusammensetzen. Diese Ansprüche macht die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft mit dem Schreiben geltend. Dabei wird dem Abgemahnten eine sehr knapp bemessene Frist gesetzt bis zu deren Ende er die Unterlassungserklärung abgeben und den Pauschalbetrag i.H.v. 469,50 Euro zahlen soll.

Wie soll ich auf das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer reagieren?

Zunächst gilt: Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf! Sie sollten auch nicht voreilig den von Waldorf Frommer geforderten Betrag zahlen oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese für Sie durchaus nachteilige Klauseln enthalten kann. Regelmäßig enthält die von der gegnerischen Partei beigelegte Unterlassungserklärung viel zu weitgehende Regelungen, bestehend aus:

– einem Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann

– die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung

– ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite

– einer Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren.

Stattdessen sollten Sie einen fachkundigen Anwalt aufsuchen, der Ihnen bei der Erstellung einer abgeänderten Unterlassungserklärung helfen kann. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung sollte aber in jedem Fall abgegeben werden, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Bei einem Mehrpersonenhaushalt ist es meist so, dass auch Dritte den Internetanschluss nutzen und Sie deshalb die Urheberrechtsverletzung eventuell gar nicht selbst begangen haben. Doch auch wenn Sie das beweisen können, ist eine Haftung als sogenannter “Störer” nicht ausgeschlossen. Störer ist, wer durch das Zur Verfügung stellen des Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Jedoch kann der Störer nicht bezüglich des geforderten Schadensersatzes in Anspruch genommen werden.

Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalls. Sollten auch Sie ein Abmahnschreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung der Serie “Die Simpsons” erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne bei dieser rechtlichen Überprüfung Ihres Falls. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen im Bereich der Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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