Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte iAv. Sony Music Entertainment

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt derzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Worum geht es in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Gegenstand der jüngsten Abmahnung ist das Hörspiel “Die drei ??? Kids-In letzter Sekunde (Folge 25)”. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte werfen dem Abgemahnten vor, über dessen Internetanschluss Nutzern einer Filesharing-Börse das Hörspiel “Die drei ??? Kids- In letzter Sekunde (Folge25)”  zum Download angeboten zu haben. Dadurch das dieser für das Anbieten des Werkes jedoch keine Erlaubnis bekommen hat, stelle dieses eine rechtswidrige Verbreitung des Werkes und weitergehend eine Urheberrechtsverletzung dar.

Regelmäßig ist bei derartigen Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch einen Download Inhalte die sich bereits auf dem Rechner befinden, den anderen Nutzern der Tauschbörse automatisch zur Verfügung gestellt werden.

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gefordert?

Aufgrund der rechtswidrigen Handlung sei Sony Musik Entertainment Germany GmbH Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden, welche die Mandantschaft durch die Abmahnung von Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geltend macht. Der betroffene Anschlussinhaber wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie den mutmaßlich aufgetretenen Schaden zu begleichen. Zusätzlich solle der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten erstatten. In dem Schreiben wird dem Abgemahnten angeboten im Wege eines Vergleiches den Streit außergerichtlich beizulegen. Bezüglich der Ersatzzahlung wird ein pauschaler Gesamtbetrag in Höhe von 956,00 Euro gefordert.

Sollten Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten Sie keinesfalls voreilig den Forderungen nachkommen. Insbesondere sollten sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Beratung abgeben, da nachfolgende Verhandlungen zum Beispiel bezüglich der Zahlungsforderungen dadurch meist ausgeschlossen werden.

Eine urheberrechtliche Abmahnung sollte dennoch nicht ignoriert werden. Vielmehr ist es ratsam sich rechtlich beraten zu lassen, um dann fristgerecht und angemessen reagieren zu können.

 

 

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