Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen des Films „Devil`s Due – Teufelsbrut“

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH beauftragte die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Devil`s Due – Teufelsbrut“ zu verfolgen. Die betroffenen Anschlussinhaber sollen den Horrorfilm „Devil`s Due – Teufelsbrut“ über ihren Internetanschluss verbreitet haben.

Regelmäßig können sich die Abgemahnten den Vorwurf der widerrechtlichen Verbreitung nicht erklären. Jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher soweit dies ohne Einwilligung erfolgt, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was wird von der Kanzlei Waldorf Frommer gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht in dem Schreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Devil`s Due – Teufelsbrut“ einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch im Namen ihrer Mandantschaft geltend. Wie bei Filsharing-Abmahnung üblich werden die abgemahnten Anschlussinhaber aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz zu zahlen. Des weiteren wird die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten verlangt.

Dabei wird den Abgemahnten angeboten gegen eine Zahlung von 815,00 Euro die Angelegenheit als erledigt anzusehen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Wie sich in der Vergangenheit bereits zeigte verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer auch gerichtlich die Interessen ihrer Mandantschaft. Die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Devil`s Due – Teufelsbrut“ lediglich zu ignorieren ist demnach für Sie nur nachteilig, da dadurch veranlassen Sie lediglich, dass weiter rechtliche Schritte, wie zum Beispiel eine einstweilige Verfügung, gegen Sie bewirkt werden. Ein weiteres rechtliches Verfahren bedeutet jedoch auch weiter erhebliche Kosten.

Daher raten wir folgende unerlässlichen Handlungsempfehlungen steht zu beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

5.   Frist bewahren!

Suchen Sie unbedingt einen fachkundigen Rechtsanwalt auf. Dieser kann für Sie dann die Rechtmäßigkeit der von der Kanzlei Waldorf Frommer gestellten Forderungen überprüfen und ihnen gegebenenfalls bei einer Abänderung der beigefügten Unterlassungserklärung zu ihren Gunsten behilflich sein.

In der Regel lohnt sich die Überprüfung des Einzelfalles.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Devil`s Due – Teufelsbrut“ erhalten, können Sie uns gern in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter derTelefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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