Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „Michael Jackson Xscape“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer spricht derzeit Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH urheberrechtliche Abmahnungen gegenüber Anschlussinhabern aus.

Den Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen das Kompilationsalbum „Xscape“ von dem Künstler Michael Jackson innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen illegal zur Verfügung gestellt zu haben. Aufgrund des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens des Albums „Xscape“ von Michael Jackson fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertianment Germany GmbH den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Im Falle des Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Album „Xscape“ von Michael Jackson sollten folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

5.   Frist bewahren!

Keinesfalls ratsam ist es den Forderungen vorschnell nachzukommen. Insbesondere wird Verteidigungsziel Ihres Verteidigers sein, insbesondere die Zahlungsaufforderung zumindest in Anteilen zurückzuweisen. Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis ihres Verteidigers und könnten somit ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Hafte ich als Anschlussinhaber in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Sie als Anschlussinhaber können grundsätzlich als Täter oder aber als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Vorerst wird, wie üblich, in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Album „Xscape“ von Michael Jackson davon ausgegangen, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Album „Xscape“ von Michael Jackson eigenverantwortlich als Täter veranlasst haben.

Leben Sie jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt, in dem alle Bewohner den Anschluss gleichermaßen nutzen und besteht daher eine ernsthafte Möglichkeit, dass nicht Sie sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Album „Xscape“ von Michael Jackson veranlasst hat, so kann eine Täterhaftung ausgeschlossen werden.

Ist das der Fall können Sie als Anschlussinhaber jedoch noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Der gravierendste Unterschied zur Täterhaftung ist, dass Sie als Störer jedoch gerade nicht Schadensersatzpflichtig sind. Daher kann gegebenenfalls die Schadensersatz Forderung erfolgreich zurückgewiesen werden. Lediglich der Erstattungsanspruch kann dann gegen Sie noch rechtlich weiterverfolgt werden.

Eine rechtliche Überprüfung des Einzelfalles ist daher regelmäßig ratsam.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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