Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „Pitbull – Global Warming: Meltdown „(Deluxe Version)

Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen des Albums „Pitbull – Global Warming: Meltdown“ (Deluxe Version) ab.
Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Albums „Pitbull – Global Warming: Meltdown“ (Deluxe Version) sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Sony Music Entertainment Germany GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung des Album „Pitbull – Global Warming: Meltdown“ (Deluxe Version)?

In der Regel wird die Rechtsverletzung durch ein eingeschaltetes IT- Unternehmen dem Anschluss der Betroffenen zugeordnet. Auch wenn jedoch die Urheberrechtsverletzung über den angegeben Anschluss begangen worden ist, ist trotz alledem eine Haftung des Anschlussinhabers nicht pauschal anzunehmen. Insbesondere wenn mehrere Personen einen Anschluss nutzen muss die Frage bezüglich der Haftung geklärt werden.
So besteht zwar vorerst die Vermutung der selbstverantwortlichen Begehung der Rechtsverletzung (Täterhaftung) jedoch kann diese schon dann widerlegt werden, wenn der Abgemahnte beweissicher darlegen kann, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Betroffene nicht als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung in Frage kommt. Zwar könnte der Abgemahnte gegebenenfalls dann noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Jedoch ist ein Störer regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig. Auch ist bezüglich der Störerhaftung das jüngst ergangene urteil des BGH zu berücksichtigen, welches die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder stark begrenzt.

Sind auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung des Albums „Pitbull – Global Warming: Meltdown“ (Deluxe Version) geworden bewarhen Sie Ruhe und suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf. Vorerst sollten sie weder der Zahlungsaufforderung noch der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nachkommen. In jedem Fall lohnt sich die Überprüfung ihres Einzelfalles!

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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