Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller – Bong of the Dead iAv. Venal Virulent Video GBR

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller versendet im Auftrag von Venal Virulent Video GBR Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts an dem Werk Bong of the Dead durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Im Auftrag von Venal Virulent Video GBR werden Betroffene aufgefordert für die öffentliche Zugänglichmachung des Werks Bong of the Dead neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 735 EUR.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Werkes Bong of the Dead erhalten haben finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller weitere Informationen über das Thema Abmahnung.


Drei Dinge sollten Sie beachten:

1. Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung der Negele Zimmel Greuter Beller – zahlen Sie nicht die von Negele Zimmel Greuter Beller geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu nehmen- gerne können Sie hierzu unsere kostenlose Hotline nutzen: 0800 – 866 22 66.

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu Negele Zimmel Greuter Beller auf. Hieraus entstehen Ihnen Nachteile die später schwer zu korrigieren sind.

3. Notieren Sie sich die von gesetzte Frist und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung bezüglich des Werkes Bong of the Dead nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.


 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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