Abmahnung von Waldorf Frommer iAv. Tandem Communications GmbH – “Crossing Lines”

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit für Tandem Communications GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer?

Gegenstand der Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer sind Folgen der TV-Serie “Crossing Lines”. In dem Schreiben wird den abgemahnten Anschlussinhabern vorgeworfen meist mehrere Folgen der TV-Serie “Crossing Lines” in eine Internet-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt zu haben und dadurch eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Was wird gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Auftrag ihrer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung. Weiterhin bieten diese den abgemahnten Internetanschlussinhabern an die Sache als erledigt anzusegen, soweit eine Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 Euro innerhalb einer angegebenen Frist erfolge.

Haben Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten, ist es nicht ratsam den Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer vorschnell nachzukommen. Insbesondere sollte keinesfalls übereilt eine meist angehängte vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese ist regelmäßig zu Gunsten der abmahnenden Partei formuliert und könnte daher für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Viel mehr sollten Sie sich dahingehend an einen spezialisierten Anwalt wenden, der Ihnen dann eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung anfertigt.

Auch sollten Sie nicht den geforderten Betrag voreilig zahlen, dadurch könnten Sie sich eine Verhandlungsbasis nehmen. Insbesondere werden bei derartigen Filesharing- Abmahnungen die Anschlussinhaber pauschal als Handelnder angesprochen und in Anspruch genommen. Ein Anschlussinhaber kann jedoch nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden, solange bestimmte Aufklärung und Überwachungspflichten eingehalten wurden. Dazu gehört unter anderem, die Nutzer darüber zu informieren, keine Tauschbörsen zu verwenden.

In jedem Fall lohnt sich daher ein näherer Blick durch einen Rechtsanwalt, durch den Sie dann fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung reagieren können.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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