Abmahnung Waldorf Frommer: Sherlock Holmes 2 Spiel im Schatten im Auftrag der Warner Bros

Die Kanzlei Waldorf Frommer wird im Auftrag der Warner Bros. tätig und versendet Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Sherlock Holmes 2 – Spiel im Schatten“, welcher in Internettauschbörsen oder P2P-Netzwerken für Dritte zugänglich gemacht worden sein soll. Es wird durch die Kanzlei dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen Betrag von 956,00€ zu bezahlen.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Werkes „Sherlock Holmes 2 – Spiel im Schatten“ erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite weitere Informationen über die Kanzlei Waldorf Frommer über das Thema Abmahnung.

 

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