Waldorf Frommer Abmahnungen Deadpool

Die in München ansässige Kanzlei Waldorf Frommer versendet zurzeit Abmahnungsschreiben wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem US-amerikanischen Spielfilm „Deadpool“.

Deadpool Waldorf Frommer

Der Schutz geistigen Eigentums bildet das Spezialgebiet der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer. Derzeit wurde sie von dem Filmstudio Twentieth Century Fox Film Corporation mit der Durchsetzung seiner Rechte beauftragt. Im Zuge dessen versendet die Kanzlei vermehrt Abmahnungen, in welchen sie den Adressaten vorwirft, die Rechte des Filmstudios an der Filmproduktion „Deadpool“ verletzt zu haben. Der Verstoß gegen das Urheberrecht sei dadurch begangen worden, dass die Betroffenen den Film anderen Personen unerlaubt zugänglich gemacht hätten.

Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert die Betroffenen in ihren Abmahnungsschreiben dazu auf, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz in Höhe von 915,00 EUR zu zahlen.

Haftung im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer

Beachten Sie, dass die Tatsache, dass das Abmahnschreiben namentlich an Sie gerichtet wurde, nicht zwangsläufig zu Ihrer persönlichen Haftbarkeit führt.  Ausschlaggebender Faktor ist vielmehr die Frage, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Waren nicht Sie selbst, sondern zum Beispiel ein volljähriges Familienmitglied verantwortlich, so sind Sie von der Haftung befreit.

Hinweise an Betroffene von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Sofern Sie betroffen sind und eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Hinblick auf eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „Deadpool“ erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung! Weitere Hinweise finden Sie hier.

 

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