Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH – “Jack and the Giants”

Momentan lässt die Bros. Entertainment GmbH urheberrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aussprechen.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen den Film “Jack and the Giants” unerlaubt heruntergeladen und gleichzeitig automatisch auf einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Internetnutzern zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch wird das urheberrechtlich geschützte Filmwerk öffentlich zugänglich gemacht.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in ihrem Abmahnschreiben?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und andererseits die Zahlung von 815,00 Euro. Dies soll innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist geschehen.

Wie setzt sich der geforderte Betrag i.H.v. 815,00 € zusammen?

Der von Waldorf Frommer geforderte Betrag i.H.v. 815,00 € setzt sich aus dem Schadensersatz und den Rechtsanwaltskosten zusammen. Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach der Höhe des Streitwertes.

Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 09.10.2013 hat die Kanzlei Waldorf Frommer den Pauschalbetrag (unwesentlich) gesenkt. Früher lag der Gesamtforderungsbetrag von Waldorf Frommer bei 956,00 €. Als Reaktion auf das neue Gesetz wurden nun die Anwaltskosten reduziert, dafür aber der Schadensersatz erhöht, sodass die Gesamtforderung sich jetzt auf 815,00 € beläuft. Dies ist eine Ersparnis von (nur) 141,00 € im Gegensatz zu den Abmahnungen, die die Kanzlei Waldorf Frommer vor dem 09.10.2013 verschickte.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vorzugehen?

In vielen Fällen lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen und einen fachkundigen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Insbesondere sollten Sie als erstes überprüfen lassen, ob und in welchen Umfang Sie für die begangene Urheberrechtsverletzung haften. Es besteht grundsätzlich die Vermutung, dass der Anschlussinhaber der ermittelten IP-Adresse auch Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Dies kann aber gegebenenfalls wiederlegt werden, wenn Sie in einem Mehrpersonenhaushalt leben und auch andere Zugang zu dem Internetanschluss haben. Dann besteht aber immer noch die Möglichkeit einer sogenannten Störerhaftung. Der Störer kann für die von Dritten begangene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden, soweit er seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten verletzt hat. Vorteil der Haftung als Störer ist, dass dieser regelmäßig nicht verpflichtet ist einen Schadensersatz zu zahlen.

Des Weiteren ist Ihnen zu raten die beigelegte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese eventuell viel zu weitgehende Regelungen enthält und somit nachteilig sein kann. Ein im Internet- und Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abzuändern, sodass diese sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen der widerrechtlicher Verwertung des Films “Jack and the Giants” erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne bei Ihrer Verteidigung. Melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch entweder unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 oder füllen Sie unser auf dieser Website vorhanden Kontaktformular aus.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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