Abmahnung durch Waldorf Frommer i. A. d. Warner Bros. Entertainment GmbH

Worum geht es?

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film “Goethe!“. Den Adressaten wird vorgeworfen das Werk in Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten zu haben.

Was wird gefordert?

Waldorf Frommer fordert für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten mit einem Gesamtbetrag von 956,- Euro.

Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne weiteres abgegeben werden. Regelmäßig enthalten solche Erklärungen auch Formulierungen die für den Abgemahnten nachteilig sein können. Es empfiehlt sich daher die Forderung anwaltlich prüfen zu lassen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Weiterhin sollte überprüft werden ob der geforderte Geldbetrag angemessen ist. Einerseits kann es Gründe geben warum die Forderung nicht gerechtfertigt ist und andererseits kann die Höhe der Forderung unangemessen hoch sein. Zunächst wird stets der Anschlussinhaber abgemahnt, auch wenn unklar ist ob dieser der Handelnde war. Gerade bei mehreren Nutzern des selben Anschlusses kann es Gründe geben, die gegen die Rechtmäßigkeit des geforderten Geldbetrags sprechen. Auch hierfür ist es sinnvoll sich anwaltliche beraten zu lassen.

Eine solche Abmahnung sollten Sie in keinem Fall ignorieren. Die bei einer Abmahnung gesetzten Fristen sind meist sehr kurz und Sie sollten diese ernst nehmen. Reagieren Sie zu spät oder gar nicht entstehen vermeidbare zusätzliche Kosten. Die Beratung in einer Kanzlei kann Ihnen helfen auf eine Abmahnung angemessen und fristgerecht zu reagieren.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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