Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnschreiben im Auftrag von Twentieth Century Fox, in denen sie die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Hitman: Agent 47“ rügt.
Computerspielverfilmung „Hitman: Agent 47“ abgemahnt
In der Verfilmung des gleichnamigen Computerspiels geht es um Agent 47, einen namenlosen und genetisch veränderten Auftragskiller (Hitman). Für seinen aktuellen Auftrag reist er nach Berlin. Dort nimmt Hitman sein aktuelles Opfer, Katia van Dees, ins Visier. Doch die Mission gestaltet sich schwieriger als gedacht, denn Agent 47 wird mit seiner Vergangenheit konfrontiert. Plötzlich erscheint John Smith auf der Bildfläche und beschützt Katia, indem er mit ihr in die amerikanische Botschaft flüchtet. Außerdem ist da noch Le Clerq, ein skrupelloser Geschäftsmann, und sein ominöser Konzern. Auf einmal gerät auch Agent 47 in Gefahr.
Das wirft Waldorf Frommer dem Abgemahnten vor
Beauftragt von Twentieth Century Fox, wirft die Kanzlei dem Abgemahnten vor, den besagten Film über eine Internettauschbörse illegal zum Download angeboten und ihn so öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dadurch werden die Urheberrechte von Twentieth Century Fox verletzt.
Was fordert Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?
In erster Linie verlangt Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben soll er einen pauschalen Vergleichsbetrag von 915 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung zahlen.
Abmahnung wegen des “Films Hitman-Agent 47” erhalten – Was nun?
Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Hitman: Agent 47“ erhalten haben, verfallen Sie nicht in Panik und handeln Sie keinesfalls unüberlegt.
Für das weitere Vorgehen beachten Sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:
- Unterschreiben Sie nichts!
- Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn Sie nicht vorher durchdacht sind!
- Rufen Sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
- Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
- Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr
Wie können wir Ihnen helfen?
Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten.
Keine Zeit? Über unsere Online-Formulare haben Sie die Möglichkeit, uns schnell und unkompliziert Ihre Unterlagen zuzusenden. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen gemeinsam den weiteren Weg und Ihre Möglichkeiten. Bewahren Sie Ruhe, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie müssen da nicht alleine durch!
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Ihr Abmahnhelfer.de-Team.