Abmahnung Waldorf Frommer iAv. Sony Music GmbH – “Shadows – Lenka”

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer?

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist das Musikalbum Shadows von Lenka. Den abgemahnten Internetanschlussinhabern wird in dem Schreiben vorgeworfen das Musikalbum “Shadows” von Lenka in einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzern widerrechtlich zur Verfügung gestellt zu haben.

Was wird von den Betroffenen gefordert?

Wie bei Filesharing-Abmahnung üblich werden die Betroffenen von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben so wie einen Pauschalbetrag in Höhe von 1028,00 Euro zu zahlen.

Sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden?

Der Abmahnung von Waldorf Frommer ist regelmäßig eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese solle keinesfalls ohne weiteres unterzeichnet werden. Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind meist zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und können für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes lassen sich zu Ihren Gunsten rechtliche Folgen einer Unterlassungserklärung in der Regel entschieden abmildern.

Sollte der Vergleichsbetrag in Höhe von 1028,00 Euro gezahlt werden?

Weiterhin sollte der Vergleichsbetrag nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung gezahlt werden. Regelmäßig ist der pauschale Vergleichsbetrag zu hoch angesetzte. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Schadensersatzanspruch nur dann gefordert werden kann, wenn der Anschlussinhaber täterschaftlich und daher selbstverantwortlich gehandelt hat. In der Regel benutzen aber mehrere Personen eines Haushaltes den gleichen Internetanschluss. Hat jedoch ein Dirtter das urheberrechtlich geschützte Werk, hier das Musikalbum “Shadows” von Lenka, heruntergeladen kann ein Anschlussinhaber nur als sogenannter Störer haften, sofern er seinen Überprüfungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist. Ein Störer ist jedoch nicht schadensersatzpflichtig. Dies gilt vor allem auch bezüglich der Haftung von Eltern für Filesharing ihrer minderjährigen Kinder.

Regelmäßig sollte daher Ihr individueller Fall rechtlich überprüft werden, bevor eine Abgabe der Unterlassungserklärung oder eine Zahlung erfolgt.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen des Musikalbums “Shadows” von Lenka erhalten, so rufen Sie uns doch gerne unter der Tel.-Nr. 08008662266 für ein kostenloses Erstgespräch an. Wir sind sieben Tage die Woche für Sie erreichbar.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören!

 

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