Abmahnung Waldorf Frommer “Person of Interest”

Folgen der TV-Serie „Person of Interest“ sind aktuell Gegenstand von Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer.

Worum geht es in der Serie „Person of Interest“?

In „Person of Interest“ entwickelt Harold Finch im Auftrag der US-Regierung eine Software, die es ermöglicht, Verbrechen und Bedrohungen für die USA frühzeitig zu erkennen.

Die Entwicklung kann alle Schwerverbrechen voraussagen, doch eigentlich sollen nur solche Verbrechen erfasst werden, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellten. Es gibt eine A- und eine B-Liste, wobei letztere jede Nacht gelöscht wird. Doch ihre Existenz lässt Harold keine Ruhe. Seit einem tragischen Ereignis, bei dem seine Familie starb, gilt Finch als tot und lebt seitdem im Untergrund, und so beschließt er mit Hilfe der B-Liste Verbrechen zu verhindern. Problem an der Sache ist, dass die Liste lediglich Sozialversicherungsnummern enthält und Harold nicht weiß, wer wie an welchen Verbrechen beteiligt ist. Daher verbündet er sich mit dem Ex-Elite-Soldaten und Ex-CIA-Agenten John Reese, der ebenfalls im Untergrund lebt.

Warum mahnt Waldorf Frommer konkret ab?

Die Kanzlei mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wirft Waldorf Frommer Betroffenen vor, dass sie Folgen der Serie „Person of Interest“ über eine Internettauschbörse zum Download für andere Nutzer zur Verfügung gestellt haben sollen. Dadurch werden die Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH verletzt.

Abgemahnt wurden bereits die Folgen „Person of Interest – A More Perfect Union“, „Person of Interest – Reassortment“ und „Person of Interest – Shotseeker“. Es ist nicht auszuschließen, dass auch noch weitere Folgen betroffen sind oder künftig Gegenstand von Abmahnungen werden.

Diese Forderungen werden in der Abmahnung gestellt

Im Wesentlichen stellt Waldorf Frommer in dem Schreieben die folgenden Forderungen:

Zum einen soll der Adressat der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Außerdem soll er Schadensersatz in Höhe von 1.350,00 Euro und die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 231,30 Euro zahlen. Insgesamt verlangt Waldorf Frommer von dem Abgemahnten also eine Zahlung von 1.631,30 Euro.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer an der Serie

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Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer an der Serie

 

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