Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „Planet der Affen: Revolution“

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH spricht die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Science-Fiction-Film „Planet der Affen: Revolution“. Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Den betroffenen Anschlussinhabern wir vorgeworfen, den Film „Planet der Affen: Revolution“ über ihren Internetanschluss über ein Netzwerk andern Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist jedoch dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung an dem Film „Planet der Affen: Revolution“ zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH den Film „Planet der Affen: Revolution” öffentlich zugänglich machen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie im Briefkasten ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Planet der Affen: Revolution vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und voreilige Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus.

Stattdessen sollten Sie also schnellstmöglich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die rechtliche Überprüfung der Forderungen der Gegenseite vornehmen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Eine Möglichkeit den geforderten Betrag zumindest in Anteilgen zurück zuweisen, besteht insbesondere dann, wenn Sie als Anschlussinhaber beweisscher darlegen können, dass eine ernste Möglichkeit besteht, dass nicht Sie sondern durch einen eigenverantwortlichen Dritten die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Planet der Affen: Revolution“ veranlasst worden ist. Denn dann haften Sie nicht als Täter. Lediglich eine Haftung als sogenannter Störer kommt in Betracht. Ein Störer ist jedoch gerade nicht Schadensersatzpflichtig.

Aber selbst wenn die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückgewiesen werden kann, darf nicht der Unterlassungsanspruch missachtet werden. Dieser kann sowohl den Täter als auch den Störer treffen. Regelmäßig ist der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Planet der Affen: Revolution“ bereits ein Erklärungsvorschlag beigefügte. Bei dieser ist jedoch Vorsicht geboten. Für Sie nachteilige Formulierungen in der Unterlassungserklärung können Sie ihre Leben lang treffen. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch lohnt es sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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