Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Vincent will Meer iAv. Constantin Film Verleih GmbH

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet im Auftrag von Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts an dem Werk Vincent will Meer durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Im Auftrag von Constantin Film Verleih GmbH werden Betroffene aufgefordert für die öffentliche Zugänglichmachung des Werks Vincent will Meer neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 956 EUR.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Werkes Vincent will Meer erhalten haben finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte weitere Informationen über das Thema Abmahnung.


Drei Dinge sollten Sie beachten:

1. Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte – zahlen Sie nicht die von Waldorf Frommer Rechtsanwälte geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu nehmen- gerne können Sie hierzu unsere kostenlose Hotline nutzen: 0800 – 866 22 66.

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf. Hieraus entstehen Ihnen Nachteile die später schwer zu korrigieren sind.

3. Notieren Sie sich die von gesetzte Frist und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung bezüglich des Werkes Vincent will Meer nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.


 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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