Abmahnung durch Waldorf Frommer „Shameless – Nicht ganz nüchtern“

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an der US-amerikanische Fernsehserie „Shameless-Nicht ganz nüchtern“ abmahnen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht mit dem Schreiben im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Der Betroffene wird daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz zu zahlen und auch die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Der Vorwurf des Schreibens lautet illegales Filesharing. Dass heißt den abgemahnten Anschlussinhabern wird zur Last gelegt Folgen der US-amerikanischen Serie „Shameless-Nicht ganz nüchtern“ über ihren Anschluss über ein Peer-to-Peer Netzwerk andern Nutzern selbiges zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Für vielen abgemahnten Anschlussinhabern ist dieser Vorwurf einen widerrechtlichen Upload getätigt zu haben nicht begreifbar. Jedoch ist zu beachten, dass bei Filesharing Netzwerke wie zum Beispiel eMule, bitTorrent und BearShare besondere Vorsicht geboten ist, da durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zum Download angeboten werden. Diese Anbieten stellt ein öffentliches Zugänglichmachen dar. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Die Abmahnung ist dann eine Reaktion auf eine begangene Urheberrechtsverletzungen an Folgen der US-amerikanischen Serie „Shameless-Nicht ganz nüchtern“. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die der Warner Bros. Entertainment GmbH zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment erhalten haben sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

5.   Frist bewahren!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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