Abmahnung Waldorf Frommer “The Simpsons”

Im Auftrag von 20th Century Fox mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer derzeit wegen Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing an der Serie „The Simpsons“ ab.

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Serienklassiker „The Simpsons“ abgemahnt

Seit 1989 flimmern die gelben Figuren aus der Serie „The Simpsons“ über die Bildschirme zahlreicher Fernseher weltweit. Mittlerweile gibt es 580 Episoden in 27 Staffeln der Erfolgsserie.

Handlungsort ist die fiktive Stadt Springfield in den USA, in der auch die gelbe Familie Simpson, bestehend aus Homer und March sowie deren drei Kindern Lisa, Bart und Maggie, lebt. Die einzelnen Episoden zeigen, wie die Charaktere ihren Alltag in Springfield meistern.  Wiederkehrende Elemente, wie Homers Arbeit im Atomkraftwerk und seine bizarren Nebenjobs oder die Geschichte Springfields und ihre Rivalität zur Nachbarstadt Shelbyville, spielen dabei eine große Rolle.

Das wirft Waldorf Frommer den Abgemahnten vor

Im Auftrag von 20th Century Fox  rügt die Kanzlei einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe Teile der Erfolgsserie „The Simpsons“ über eine Internettauschbörse illegal zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht.

Was verlangt die Kanzlei von den Abgemahnten?

In erster Linie wird der Betroffene zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen kurzer Frist aufgefordert. Daneben soll er Schadensersatz für die Verletzungshandlung zahlen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten habe?

Verfallen Sie nicht in Panik und handeln Sie keinesfalls unüberlegt!

  1. Unterschreiben Sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn Sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen Sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
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Unser Rat:

Reagieren Sie unbedingt auf die Abmahnung! Es ist dringend davon abzuraten, die erhaltene Abmahnung zu ignorieren und gesetzte Fristen verstreichen zu lassen. Reagiert man nicht oder zu spät auf die Abmahnung, kann dies ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht zur Folge haben.

Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten.

Keine Zeit? Über unsere Online-Formulare haben Sie die Möglichkeit, uns schnell und unkompliziert Ihre Unterlagen zuzusenden. Oder nutzen Sie einfach das Kontaktformular unter unserem Beitrag. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen gemeinsam den weiteren Weg und Ihre Möglichkeiten. Bewahren Sie Ruhe, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie müssen da nicht alleine durch!

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

Ihr Abmahnhelfer.de-Team.

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