Filesharing-Abmahnungen von Waldorf Frommer – „The Tree of Life“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Tree of Life“.

In dem Schreiben der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, die Verwertungsrechte an dem Spielfilm „The Tree of Life“ verletzt zu haben. Mittels einer Online-Tauschbörse, wie BitTorrnt oder Limewire, soll der Abgemahnte den Film anderen Nutzern derselbigen zum Download angeboten haben. Dadurch kam es zu einer öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes, welche nicht dem Willen des alleinigen Rechteinhabers entsprach.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 956,00 Euro zu entrichten. Dieser pauschale Abgeltungsbetrag umfasst die Schadensersatz- und die Anwaltskosten.

Wie reagiere ich am besten auf die erhaltene Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und von übereilten Handlungen absehen. Eine voreilige Zahlung des geforderten Betrags, führt beispielsweise allein dazu, dass ein Verhandeln über die Höhe des Betrags ausgeschlossen ist.

Vielmehr raten wir Ihnen zu der Kontaktaufnahme mit einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen überprüfen und Ihnen Auskunft bezüglich der bestehenden Verteidigungschancen geben. Weiterhin kann er für Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung abändern. Dies ist notwendig, da die vorformulierten Unterlassungserklärungen häufig zu weit sind und die Abgemahnten benachteiligen können. Eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung sollte möglichst auf die nötigsten Angaben reduziert und zu Ihren Gunsten formuliert sein.

Ein anderer hat die Urheberrechtsverletzung begangen, hafte ich trotzdem?

Wenn eine dritte Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat, scheidet eine Haftung als Täter aus. Sie können jedoch immer noch als Störer für die Rechtsverletzung eines anderen haften. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Soweit der Dritte jedoch ein volljähriges Familienmitglied ist, haftet er grundsätzlich selbst für seine Handlungen. Sodann kommt für Sie eine Haftungsbefreiung in Betracht. Inwieweit Sie in dem vorliegenden Fall haften und ob Sie überhaupt haften, kann ausschließlich anhand einer Betrachtung Ihres Einzelfalls ermittelt werden.

Soweit auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen illegaler Verwertung des Films „The Tree of Life“ abgemahnt wurden, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus. Im Rahmen des kostenlosen Erstgesprächs erhalten Sie auch eine erste anwaltliche Einschätzung Ihres persönlichen Falles.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team! 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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