Abmahnung wegen Amazon-Bewertungsanfrage

Die Hamburger Wettbewerbszentrale hat einen Amazon-Marketplace-Händler wegen unzulässiger E-Mail-Werbung abgemahnt. Dieser hatte einem Kunden nach seinem Kauf eine E-Mail mit der Bitte um eine positive Bewertung zu dem erfolgreich abgewickelten Geschäft abzugeben gesandt. Der E-Mail-Empfänger fühlte sich jedoch allein durch die Bewertungsanfrage belästigt und teilte den Sacherverhalt dem Hamburger Büro mit. Die Wettbewerbszentrale daraufhin aus eigenem Recht ab.

 

 

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