DigiRights Administration GmbH lässt „DJ Antoine vs Mad Mark – Vampires“ abmahnen

Die DigiRights Administration GmbH wendete sich wie bereits in der Vergangenheit an den Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit der Verfolgung ihrer Rechte. Das Recht der DigiRights Administration der öffentlichen Zugänglichmachung nach §19a UrhG sei durch illegales Filesharing verletzt worden. Die betroffenen Adressaten der Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „DJ Antoine vs Mad Mark – Vampires“ werden aufgefordert zukünftig rechtsverletzende Handlungen zu unterlassen und in diesem Rahmen eine Unterlassungserklärung abgeben sowie einen Abgeltungsbetrag zahlen, der sowohl die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten als auch den vermeintlich zu zahlenden Schadenersatz beinhaltet.

Weiterhin heißt es in der Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian, dass von dem Anschluss der Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „DJ Antoine vs Mad Mark – Vampires“ veranlasst wurde, was durch ein eingeschaltetes Ermittlungsunternehmen festgestellt wurde. Auch wenn Sie sich daher als Anschlussinhaber ind er Regel sicher sein können, dass von ihrem Anschluss eine Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „DJ Antoine vs Mad Mark – Vampires“ veranlasst wurde, sollten Sie nicht voreilig den Forderungen der DigiRights Administration GmbH nachkommen.

Denn insbesondere wenn mehrere Personen den gleichen Internetanschluss nutzen und eine beweissichere ernsthafte Möglichkeit besteht, das nicht der Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „DJ Antoine vs Mad Mark – Vampires“ veranlasst hat, kommt für den Anschlussinhaber eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht.

So verhalten Sie sich richtig:

Haben auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „DJ Antoine vs Mad Mark – Vampires“ erhalten, sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren und folgende Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!

Ratsam ist es innerhalb der von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann dann vorab die Rechtmäßigkeit der Forderungen überprüfen. Denn insbesondere wenn eine Haftungsbefreiung oder sogar Haftungsausschluss in Betracht kommt, können voreilige Handlungen der Verteidigungsmöglichkeiten zu Nichte machen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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