Nimrod mahnt American Truck Simulator ab

American Truck SimulatorDie Kanzlei Nimrod mahnt derzeit vermehrt Nutzer wegen Filesharings an American Trucker Simulator ab.

Was bzw. wer wird durch die Kanzlei Nimrod abgemahnt?

In den derzeit versendeten Schreiben mahnt die Kanzlei Nimrod Nutzer wegen Filesharings des Computerspiels „American Truck Simulator“ abgemahnt. Beauftragt wurde Nimrod von der Astragon Sales&Services GmbH, die in Mönchengladbach ansässig ist. Abgemahnt wird in der Regel der Inhaber des Internetanschlusses von dem aus die Rechtsverletzung stattgefunden hat. Nimrod geht davon aus, dass der Inhaber des Internetanschlusses, durch den die Rechtsverletzung begangen wurde, auch gleichzeitig der Täter der Rechtsverletzung ist.

Was fordert Nimrod von den Abgemahnten?

Nimrod fordert im Namen der Astragon Sales&Services GmbH vom Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot gemacht, bei dem er 850 Euro zahlen soll. Dem Schreiben ist auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welches der Abgemahnte unterzeichnen soll.

Ist die Abmahnung durch Nimrod gerechtfertigt?

Ob eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod gerechtfertigt ist, kann nicht pauschal festgestellt werden. Denn nicht immer ist der Inhaber eines Internetanschlusses auch Täter der Rechtsverletzung durch Filesharing. Auch haftet er nicht automatisch für Verletzungen anderer, wenn sie über seinen Anschluss stattgefunden haben. Die Haftung des Anschlussinhabers muss jeweils im konkreten Fall überprüft und festgestellt werden. Nur wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung durch den Inhaber des Internetanschlusses begangen wurde oder wenn seine Haftung festgestellt wurde, erging die Abmahnung zu Recht.

Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod?

Falls sie ebenfalls betroffen sind und eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod wegen Filesharings erhalten haben, dann ist es zunächst wichtig, dass sie ruhig bleiben und nicht in Panik verfallen. Unterschreiben sie zunächst erst einmal nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen! Außerdem sollten sie sich die in dem Abmahnschreiben erwähnten Fristen anschauen und anschließend rechtzeitig einen Anwalt aufsuchen. Ob die Abmahnung zu Recht ergangen ist oder nicht kann nämlich nicht pauschal gesagt werden. Es bedarf immer einer Prüfung des konkreten Einzelfalls. Daher ist die Überprüfung durch einen Anwalt ratsam.

Wenn auch sie rechtliche Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, dann können sie sich gerne auch an uns von der Kanzlei VON RUEDEN wenden. Unsere Anwälte beraten sie gerne und helfen ihnen bei der Lösung ihres Problems.

Dazu können sie auch unsere kostenlose telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen.

 

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