Rechteinhaberin MIG Film GmbH lässt durch FAREDS abmahnen

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft spricht im Auftrag der MIG Film GmbH Filesharing- Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Apocalypse of the living dead“ aus.

Durch einen unerlaubten Upload des Horrorfilmes „Apocalypse of the living dead“ und das damit verbundene Anbieten zum Download habe der Abgemahnte die Rechte der MIG Film GmbH verletzt wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die abgemahnten Anschlussinhaber werden daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

In der Regel ist es ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben um weitere rechtliche Schritte gegen Sie, welche mit weiteren Kosten verbunden wären zu verhindern. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie Ihrem Rechtsanwalt zur Durchsicht vorlegen und diesen mit der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung beauftragen. Diese sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken und möglichst zu Ihren Gunsten sein. Abzuraten ist von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese können ungenau sein, da sie meist von juristischen Laien abgefasst wurden. Zu bedenken ist aber, dass schon die kleinste Ungenauigkeit Ihre Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos machen kann.

Sollte ich der Zahlungsaufforderung nachkommen?

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Der Umfang des gegebenenfalls zu zahlende Betrages hängt insbesondere von dem Haftungsumfang ab. So ist nur ein Täter schadenersatzpflichtig, also derjenige der die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Apocalypse of the living dead“ eigenverantwortlich veranlasst hat. Zwar kann der Anschlussinhaber auch für die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Apocalypse of the living dead“ eines Dritten unter Umständen als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Gegenüber dem Störer kann jedoch nur noch der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten weiter verfolgt werden.

Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der MIG Film GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der Film „Apocalypse of the living dead“ können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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