„Saphirblau“ – Waldorf Frommer mahnt ab

Im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnen die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer  Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Saphirblau“ ab.

Der deutsche Spielfilm aus dem Jahr 2014 soll mittels eines peer-to-peer-Netzwerks, wie Limewire oder eDonkey, anderen Nutzern zur Verfügung gestellt worden sein. Dadurch dass die Rechteinhaberin, die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, keine Einwilligung zu der weltweiten öffentlichen Zugänglichmachung gegeben hat, erfolgte diese unerlaubt.

Der betroffene Anschlussinhaber wird von den Rechtsanwälten der Münchner Kanzlei zu der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, sowie der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Der Pauschalbetrag setzt sich aus den Anwaltskosten (215,00 Euro) und dem Schadensersatz (600,00 Euro) zusammen. Weiterhin soll die abgemahnte Datei sofort und dauerhaft von dem eigenen Rechner gelöscht werden. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Betroffene zukünftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Sie sollten innerhalb der von der Kanzlei Waldorf Frommer gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, welcher die Rechtmäßigkeit der Forderungen überprüfen und (gegebenenfalls) die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern kann. Lassen Sie die Frist fruchtlos verstreichen, kann es sein, dass die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleitet. Diese gilt es zu vermeiden, da sie mit weiteren Kosten verbunden sind.

Von übereilten Handlungen sollten Sie genauso absehen, wie von der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite. Beides kann dazu führen, dass Sie Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann die Kanzlei Waldorf Frommer jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwenden.

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist aber nicht zwangsläufig auch der Täter der Rechtsverletzung. In bestimmten Konstellationen kommt auch nur eine Haftung als Störer oder sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht. Als Störer müssen Sie keinen Schadensersatz leisten. Sie haften als Störer, wenn Sie beweissicher darlegen können, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie, sondern ein selbstverantwortlicher Dritter, der Zugriff auf den Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen der illegalen Verwertung des Films „Saphirblau“ abgemahnt wurden, sollten Sie unser Abmahnhelfer.de Team konsultieren. Wir bieten Ihnen die kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falles an. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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