Frankfurter Kanzlei Schalast & Partner mahnt für ÖKO-TEST Verlag GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen ab

Die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Schalast & Partner mahnt Webseitenbereiber im Auftrag der ÖKO-TEST Verlag GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Auszügen aus der Zeitschrift „ÖKO TEST“ ab.

Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt aktuell wieder Mandanten gegen die ÖKO-TEST Verlag GmbH, die durch die Frankfurter Kanzlei Schalast & Partner abgemahnt werden. Den Adressanten der Abmahnungen wird dabei vorgeworfen, Teile der Zeitschrift „ÖKO-Test“ auf ihren Webseiten bereitzuhalten. Damit hätten sie die ausschließlichen Verwertungsrechte der ÖKO TEST GmbH verletzt, weshalb die Adressaten zur Unterlassung und zum Schadenersatz verpflichtet seien. Daneben sollen die Adressaten im Rahmen einer recht kurz angesetzt Frist darlegen, seit wann der Artikel auf der Webseite öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Betroffenen Webseitenbetreibern raten wir dazu, die Ansprüche der Öko-Test GmbH anwaltlich prüfen zu lassen und nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch die Abgabe einer unüberlegten Unterlassungserklärung kann die ÖKO TEST GmbH einen eigenständigen Zahlungsanspruch generieren, der dann gerichtlich geltend gemacht werden könnte.

Auch mit der Erteilung von Auskünften sollten Betroffene sehr zurückhalten sein, da diese dazu genutzt werden, den angefallenen Schadenersatz zu berechnen. Dieser kann ohne Weiteres  im vierstelligen Bereich liegen. Hinzu kommen Kosten für die gegnerische Anwaltskanzlei, die bei einem Gegenstandswert von 10.000 EUR für Unterlassung, Schadenersatz und Auskunft bereits bei rund 900,- EUR liegen können.

 

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