Serie „i-Zombie“ von Waldorf Frommer abgemahnt

Immer wieder mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Internetnutzer ab. Aktuell ist eine Urheberrechtsverletzung der Serie „i-Zobie“ Gegenstand der Abmahnschreiben.

Darum geht es in „i-Zombie“

In der TV-Serie geht es um die Medizinstudentin Olivia alias Liv, die ihr Leben eigentlich schon perfekt durchgeplant hatte. Doch plötzlich ist alles anders. Liv gerät auf einer Studentenparty in die Hände von Zombies und wird daraufhin selbst zu einem. Um ihre Menschlichkeit bewahren zu können, muss sie sich von menschlichen Gehirnen ernähren. Außer ihrem Freund Ravi weiß niemand über ihr Geheimnis Bescheid. Mit Ravi zusammen arbeitet Liv in der Pathologie, wo sie ungehindert an menschliche Gehirne kommt. Dadurch nimmt sie die Erinnerungen der Toten auf. Diese Fähigkeit hat den Vorteil, dass Liv dabei helfen kann, Mordfälle aufzuklären.

Was genau mahnt Waldorf Frommer ab?

In der Abmahnung wirft Waldorf Frommer dem Inhaber eines Internetanschlusses vor, eine Urheberrechtsverletzung durch das illegale öffentliche Zugänglichmachen über eine Internettauschbörse begangen zu haben. Konkret soll der Abgemahnte 4 Folgen der amerikanischen TV-Serie „i-Zombie“ über die Tauschbörse BitTorrent zum Download angeboten haben.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

In dem Schreiben macht die Kanzlei einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch geltend. Der Abgemahnte soll in Zukunft die verletzende Handlung unterlassen und Hierfür insgesamt 1631, 30 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung zahlen.

Ergeht die Abmahnung zu Recht?

Bei Erhalt einer Abmahnung stellt sich natürlich zunächst die Frage, ob diese auch zu Recht ergangen ist. Das kann allerdings nicht pauschal gesagt werden, sondern bedarf einer Überprüfung des Einzelfalls. Adressat des Abmahnschreibens ist in solchen Fällen in regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Allerdings ist der Inhaber des Internetanschlusses nicht auch automatisch immer Täter der Rechtsverletzung. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Rechtsverletzung von Dritten begangen wurde. Inwieweit der Anschlussinhaber für die Verletzung Dritter haftet muss wiederum gesondert geprüft und festgestellt werden. Daher bedarf es letztlich immer einer Betrachtung des konkreten Falles. Ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung ist also eher nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „i-Zombie“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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