Shindys Musikalbum „NWA“ auf dem Index – VON RUEDEN warnt: Finger weg von Filesharing-Netzwerken

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat sich dazu entschlossen, die CD „NWA“ von „Shindy“ mit Wirkung zum Freitag, 19.07.2013 zu indizieren. Damit treten weitreichende Verbreitungs- und Werbebeschränkungen ein. So darf die CD in Ladengeschäften nur noch „unter dem Tisch“ an Erwachsene verkauft werden, in der Öffentlichkeit darf die CD nicht mehr beworben werden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien war zu dem Schluss gekommen, dass Inhalte der CD – insbesondere das umstrittene Lied „Stress ohne Grund“ –  als jugendgefährdend einzustufen seien, weil sie verrohend wirken, zu Gewalttätigkeiten aufrufen und Homosexuelle diskriminieren.

Die Berliner Partnerschaft von Rechtsanwälten VON RUEDEN warnt davor, sich das Album über so sogenannte Filesharing-Systeme zu beschaffen. Der Künstler „Bushido“ ist in der Vergangenheit mit Hilfe der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte aggressiv gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing vorgegangen.

Anschlussinhaber sollte vor allem junge Mitglieder der Familie vor der Nutzung von Filesharing-Netzwerken warnen und ihnen die Verwendung dieser verbieten. Oftmals sind diese der einzige kostenlose und einfachste Weg, um an indizierte Musiktitel zu gelangen. „Es können jedoch teure Abmahnungen folgen“, warnt der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden.

Das Team von Abmahnhelfer.de ist seit Jahren auf die Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen im Bereich des Filesharings spezialisiert. Sollten Sie eine Abmahnung wegen des Musikablums „NWA“ des Künstlers „Shindy“ erhalten, bieten wir Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten Ihres Falls zu schildern. So dann erhalten Sie ein unverbindliches Angebot, das Sie durch die Weiterleitung der Abmahnung an uns annehmen können. Durch einfache Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten.

 

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