Urheberrechtliche Abmahnung für „The Vampire Diaries – Yellow Ledbetter“

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload der Folge „Yellow Ledbetter“ der TV-Serie „The Vampire Diaries“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung an der TV-Folge „The Vampire Diaries – Yellow Ledbetter“ den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgegeben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig:

  • Ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann
  • Die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • Ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Da aber die Gefahr vor einem kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahren vollständig durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgewendet werden kann, ist es meist jedoch generell ratsam eine Erklärung abzugeben. Die vorformulierte Erklärung der Gegenpartei sollte jedoch vorab insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Da Fehler bezüglich der Unterlassungserklärung bis weit in die Zukunft reichen kann, da eine Unterlassungserklärung meist ein Leben lang den Erklärenden bindet, sollten Sie unbedingt bei der Abfassung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Es ist keine Lösung den geforderten Betrag übereilt an die Gegenseite zu zahlen. Mit solch einer vorschnellen Reaktion schneiden Sie sich selbst die Verteidigungsmöglichkeiten ab. Sodann bleibt kein Raum mehr für eine Verhandlung über die Höhe der Forderung. Deshalb raten wir Ihnen vor jeglichen Handlungen einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen. Auch sollte ermittelt werden, ob in Ihrem persönlichen Fall eine Täter- oder eine Störerhaftung in Betracht kommt. Sofern Sie (nur) als Störer haften, müssen Sie keinen Schadensersatz leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Haftungsbefreiung möglich.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Folge „The Vampire Diaries – Yellow Ledbetter“ können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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