Urheberrechtliche Abmahnungen durch Fareds- „Lily – Summertime Lunch (X-Art)“

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mgH mahnt für die Malibu Media LLC vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Lily – Summertime Lunch (X-Art)“ ab.

Vorwurf der Abmahnung ausgesprochen durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist illegales FIlesharing. Dass heißt den Betroffenen wird vorgeworfen einen illegalen Upload des Filmes „Lily – Summertime Lunch (X-Art)“ auf einer Online-Tauschbörse vorgenommen zu haben und öffentlich zur Verfügung gestellt haben.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers wie Malibu Media LLC und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Lily – Summertime Lunch (X-Art)“ dar.

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert die Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Lily – Summertime Lunch (X-Art)“ sollten Sie Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Nehmen Sie insbesondere keine voreiligen Handlungen vor. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, geben Sie keinesfalls die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ab oder Zahlen Sie den geforderten Betrag.

Durch derartige Handlungen könnten Sie sich gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. So enthält die Unterlassungserklärung der abmahnenden Partei meist eine Anerkennung der gesamten Forderungen. Auch durch die voreilige Zahlung des geforderten Betrages kann aber die Verhandlungsbasis bezüglich der Höhe des zu zahlenden Betrages entziehen. Suchen Sie daher einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Dieser kann dann vorab die Rechtmäßigkeit der gestellten Forderungen überprüfen.

Für weitergehende Informationen zu den Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS können Sie diesen Artikel lesen:

https://www.abmahnhelfer.de/fareds-abmahnung

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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