US-Sitcom „New Girl“ wird von Waldorf Frommer abgemahnt

Waldorf Frommer mahnt erneut Folgen einer TV-Serie ab. Gegenstand derzeitiger Abmahnungen ist die Folge „Return to Sender“ der 5. Staffel der Serie „New Girl“.

Worum geht es in „New Girl“?

In der amerikanischen Sitcom, die seit Anfang 2012 in Deutschland ausgestrahlt wird, zieht Lehrerin Jessica Day (Jess), nachdem sie von ihrem Verlobten betrogen wurde, in eine Jungs-WG. Nick, Schmidt und Coach bzw. später Winstons, sind ab sofort ihre neuen Mitbewohner. Die vier sind eine echte Chaos-WG und auch wenn die Jungs nur zunächst wenig begeistert von der schrägen Jess sind, entsteht schon bald eine echte Freundschaft. Die Jungs sind auch nicht gerade einfach, denn jeder hat seine ganz eigenen Ecken und Kanten. Zusammen mit Cece, Jessica´s bester Freundin, versucht die WG Jessica von ihrem Liebeskummer abzulenken. Und so meistert die schräge WG gemeinsam ihr Leben. Mittlerweile gibt es fünf Staffeln der Sitcom. Die Folge „Return to Sender“ aus der fünften Staffel wird aktuell von Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Entertainment GmbH abgemahnt.

Warum mahnt Waldorf Frommer ab?

Waldorf Frommer wirft den Abgemahnten vor, dass sie die Folge der Serie über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht und zum Download angeboten haben. Dadurch liegt ein Verstoß gegen die Urheberrechte von Twentieth Century Fox an der Serie vor.

Was fordert Waldorf Frommer von den Abgemahnten?

Die Kanzlei fordert zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Außerdem soll der Abgemahnte Schadensersatz leisten und für die Abmahnkosten aufkommen.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Natürlich stellt sich die Frage, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Das kann nicht pauschal gesagt werden. Adressat des Abmahnschreibens ist in der Regel der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Der Inhaber des Internetanschlusses ist aber nicht auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Ob und inwieweit er für die Verletzung, die durch Dritte über seinen Anschluss begangen habe haftet, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft und festgestellt werden. Ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung ist also eher nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Jane got a Gun“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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