„Vacation – Wir sind die Griswolds“ – Waldorf Frommer Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet urheberrechtliche Abmahnungen an Anschlussinhaber, denen vorgeworfen wird, den Film „Vacation – Wir sind die Griswolds“ unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

„Vacation – Wir sind die Griswolds“ ist ein US-amerikanischer Film aus dem Jahre 2015, der an die Griswold-Komödienserie aus den ´80er Jahren anschließt.

Innerhalb eines Filesharing-Netzwerks soll dieser Film von dem Abgemahnten anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten worden sein. Dadurch wurde der Film ohne die erforderliche Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers weltweit öffentlich zugänglich gemacht.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei den Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Anschlussinhaber zukünftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Abmahnung erhalten – und jetzt?

Viele der Abmahnungsempfänger reagieren panisch und neigen zu übereilten und unüberlegten Handlungen. Sie sollten sich jedoch vor Augen führen, dass Sie durch eine voreilige Zahlung des Betrages oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers vernichten und somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern könnten.

Das Team von Abmahnhelfer.de empfiehlt Ihnen daher die Ihnen gesetzte Frist zu notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen überprüfen. Möglicherweise ist der geforderte Betrag überhöht. Außerdem sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterschreiben. In der Regel sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend: sie binden den Erklärenden an einen Zeitraum von 30 Jahren oder setzen viel zu hohe Vertragsstrafen fest im Falle einer Zuwiderhandlung. Um diese Nachteile zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. So kann die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden oder Sie können eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de und nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung in Anspruch. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: +49 (0)30/20059077 77.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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