Videotheken-Betreiber werden überprüft und abgemahnt

Das Team von Abmahnhelfer.de hat von einer Reihe Mandaten Abmahnungen der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Winterstein vorleget bekommen, um diese juristisch zu prüfen und abzuwehren.

In dem vergangenen Jahr sei eine Firma damit beauftragt worden, Videotheken aufzusuchen und dort Ausschau zu halten, ob in den Verkaufsräumen auch nur zur Vermietung vorgesehen Film-Exemplare angeboten worden, oder aber auch solche, die nicht für die Vermietung vorgesehen sind, heißt es in dem Schreiben.

Die Kanzlei handelt laut den Abmahnhelfer.de vorliegenden Abmahnungen im Auftrag der Firma Twentieth Centumy Fox Home Entertainment Germany GmbH, die auch im Bereich des Filesharings  Abmahnungen aussprechen lässt.

Die Adressaten der Abmahnungen sollen eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben und Schadenersatz leisten, darunter Rechtsanwaltskosten und ein pauschaler Schadenersatzanspruch. Vor allem ist hier fraglich, wie der Gegenstandswert berechnet wurde, nach dem sich die Rechtsanwaltskosten richten. Auch die Pauschalisierung des des Schadenersatzes halten wir problematisch, da nicht ersichtlich ist, auf welcher Grundlage dieser Schadenersatzanspruch  berechnet wurde.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Winterstein erhalten haben, können Sie uns unter der oben angegebene Telefonnummer kontaktieren. Ein erstes telefonisches Gespräch mit einem Anwalt wäre für Sie in jedem Fall kostenlos.

 

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