Waldorf Frommer mahnt „Legend of Tarzan“ ab

Derzeit mahnt die Münchener Kanzlei im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH wegen Filesharings an dem Film „Legend of Tarzan“ ab.

Worum geht es in Legend of Tarzan?

Der aktuelle Kinofilm handelt von dem einst als Tarzan bekannten Mann, der vor Jahren den Dschungel verließ und nun als John Clayton III. Lord Greystoke mit seiner Frau Jane in London lebt. Eines Tages wird er vom belgischen König Leopold in den Kongo entsandt. Begleitet wird er dabei von seiner Frau und dem Amerikaner George Washington Williams. Was Clayton nicht weiß ist, dass er in Wahrheit nur eine Schachfigur eines perfiden Racheplans von Captain Leon Rom ist. Clayton hatte in der Vergangenheit dessen einzigen Sohn aus Rache für den Tod seiner Gorilla-Ziehmutter getötet. Als die Reisenden den Stamm besuchen, bei dem Jane aufgewachsen ist, greifen Roms Truppen das Dorf an. Während Jane und einige Eingeborenen entführt werden, kann Clayton mit Williams’ Hilfe fliehen. Bei der Suche nach Jane, sind Clayton sein altes Temperament und seine früheren Instinkte behilflich. Letztlich kommt es zum alles entscheidenden Kampf zwischen Clayton und Leon Rom.

Was genau wirft Waldorf Frommer den Abgemahnten vor?

Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, über den urheberrechtlich geschützten Film „Legend of Tarzan“ illegal über ein peer-to-peer- Netzwerk verbreitet zu haben, indem er es anderen Nutzern zur Verfügung gestellt hat. Dies verstößt gegen die Urheberrechte der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Was fordert Waldorf Frommer?

In den derzeitigen Abmahnschreiben fordert die Kanzlei von dem Adressaten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem soll der Abgemahnte Schadensersatz in Höhe von 700 Euro und Aufwendungsersatz in Höhe von 215 Euro, insgesamt also 915 Euro zahlen.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Natürlich stellt sich die Frage, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Das kann nicht pauschal gesagt werden. Adressat des Abmahnschreibens ist regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Der Inhaber des Internetanschlusses ist aber nicht auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Ob und inwieweit er für die Verletzung, die durch Dritte über seinen Anschluss begangen habe haftet, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft und festgestellt werden. Ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung ist also eher nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten- Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an dem Film „Legend of Tarzan“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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