Waldorf Frommer mahnt TV-Serie „Akte X“ ab

Die bekannte Abmahnkanzlei rügt in den aktuell versendeten Schreiben einen Urheberrechtsverstoß an der TV-Serie „Akte X“.

„Akte X – Die unheimlichen Fälle des FBI

Die US-amerikanische Fernsehserie „Akte X“ gilt als Begründer des Mysterygenres. Zunächst wurde sie von 1993 bis 2002 in insgesamt 9 Staffeln ausgestrahlt. Seit 2016 wird die Serie mit einer 10. Staffel fortgesetzt. Im Mittelpunkt von „Akte X“ stehen die FBI Special Agents Dana Scully und Fox Mulder. Mulder gilt als ein unverbesserlicher Fantast mit einem Faible für Verschwörungstheorien. Auch paranormalen Phänomen ist er nicht abgeneigt und er glaubt an Außerirdische. Scully ist der analytische Gegenpart zu Murder. Vorrangig zählen für sie wissenschaftliche Ergebnisse und sie kalkuliert alle Informationen in ihrem Kopf durch, bevor sie sich auf die Spekulationen ihres Kollegen einlässt. Anfangs ist Mulder wenig begeistert von seiner Kollegin, doch im Laufe der Serie entwickelt sich zwischen beiden eine Freundschaft und ein unerschütterliches Vertrauensverhältnis. Die Agents bearbeiten Kriminalfälle, die für gewöhnlich innerhalb einer Episode aufgelöst werden. Ausgenommen davon ist der Mytharc, der sich über alle Staffeln von Akte X zieht. Letztlich handelt es sich dabei um eine Verschwörung der US-Regierung, der Scully und Mulder mit der Zeit auf die Schliche kommen.

Warum mahnt Waldorf Frommer eigentlich ab?

In dem Schreiben rügt Waldorf Frommer die Verletzung der Urheberrechte an der TV Serie Akte X. Der Abgemahnte soll Teile der Serie über eine Internettauschbörse illegal zum Download angeboten haben und diese so öffentlich zugänglich gemacht haben.

Was Fordert Waldorf Frommer von den Adressaten der Abmahnung?

Im Rahmen der Abmahnung fordert die Kanzlei den Adressaten des Schreibens zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Daneben soll der Abgemahnte Schadensersatz, sowie die Rechtsanwaltskosten zahlen.

Ergeht die Abmahnung zu Recht?

Bei Erhalt einer Abmahnung stellt sich natürlich zunächst die Frage, ob diese auch zu Recht ergangen ist. Das kann allerdings nicht pauschal gesagt werden, sondern bedarf einer Überprüfung des Einzelfalls. Adressat des Abmahnschreibens ist in solchen Fällen in regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Allerdings ist der Inhaber des Internetanschlusses nicht auch automatisch immer Täter der Rechtsverletzung. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Rechtsverletzung von Dritten begangen wurde. Inwieweit der Anschlussinhaber für die Verletzung Dritter haftet muss wiederum gesondert geprüft und festgestellt werden. Daher bedarf es letztlich immer einer Betrachtung des konkreten Falles. Ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung ist also eher nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „Akte X“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.
Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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