Waldorf Frommer mahnt Film „X-Men: Apocalypse“ ab

Im Auftrag von Twentieth Century Fox mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „X-Men: Apocalypse“ ab.

Die X-Men im Kampf gegen Apocalypse

Der neunte Teil der X-Men-Filmreihe spielt in einer Welt, in der Mutanten durch die Menschheit weitestgehend akzeptiert wurden. Apocalypse, der als erster aller Mutanten gilt und seit Anbeginn der Menschheit als Gott verehrt wurde, erwacht nach tausenden von Jahren aus einem tiefen Schlaf. Er ist schwer enttäuscht, als er eine von Menschen beherrschte Welt vorfindet. Daher beschließt Apocalypse die Menschheit von ihrem Thron zu stürzen und sammelt einige Mutanten um sich, unter anderem den desillusionierten Magneto. Professor X und Raven stellen sich der Bedrohung und führen ein Team junger X-Men in dem Kampf um das Schicksal der Menschheit an.

Warum genau mahnt Waldorf Frommer ab?

Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben vorgeworfen, den Film „X-Men: Apocalypse“ über eine Internettauschbörse illegal zum Download angeboten und ihn so öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dadurch werden die Urheberrechte der Twentieth Century Fox GmbH verletzt.

Welche Forderungen stellt Waldorf Frommer?

Die Kanzlei fordert in erster Linie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bezüglich der Verletzungshandlung durch den Abgemahnten. Daneben soll der Adressat des Schreibens insgesamt 915 Euro, bestehend aus 700 Euro Schadensersatz und 215 Euro für die Kosten der Rechtsverfolgung, zahlen.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Es bedarf der Überprüfung des Einzelfalls. Adressat des Abmahnschreibens ist in solchen Fällen regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Der Inhaber des Internetanschlusses ist aber nicht auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Möglich ist auch eine Rechtsverletzung durch Dritte. Ob und inwieweit der Anschlussinhaber für die Verletzung Dritter über seinen Anschluss haftet muss separat geprüft und festgestellt werden. Es bedarf also letztlich immer einer Einzelfallbetrachtung. Von einem Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung ist daher abzuraten.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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