Waldorf Frommer iAv. Universum Film GmbH – „At the Devil`s Door“

Die Universum Film GmbH lässt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Der Vorwurf der Abmahnung lautet illegales Filesharing. Bei diesem Vorwurf wird genauer den abgemahnten Anschlussinhabern zur Last gelegte ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht zu haben, indem das Werk über den Internetanschluss durch einen widerrechtlichen Upload auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger unerlaubt zum Download angeboten wurde.

Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der DigiRights Administration GmbH ist der Horrorfilm „At the Devil`s Door“. Aufgrund eines widerrechtlichen Uploads des Filmes seien der DigiRights Administration GmbH Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Anschlussinhaber entstanden. Diese werden aufgrund dessen aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung zu verteidigen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Denn auch wenn Sie sich bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Horrorfilm „At the Devil`s Door“ in der Regel davon ausgehen können, dass über Ihren Anschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, heißt das nicht notwendigerweise auch, dass Sie als Anschlussinhaber der Täter der Urheberrechtsverletzung an dem Film „At the Devil`s Door“ sind. Insbesondere wenn mehrere Personen den gleichen Internetanschluss nutzen und eine beweissichere ernsthafte Möglichkeit besteht das nicht der Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „At the Devil`s Door“ veranlasst hat, kommt für den Anschlussinhaber eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht.

Um sich eine derart gegebenenfalls Verteidigungsmöglichkeit nicht abzuschneiden, sollten Sie unbedingt von voreiligen Handlungen abstand nehmen. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, Zahlen Sie nichts und geben Sie vorerst keine Unterlassungserklärung ab.

In den meisten Fällen lohnt sich die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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