Waldorf Frommer mahnt die Serie „Lucifer“ ab

Abmahnung der Serie LuciferWaldorf Frommer mahnt erneut wegen Filesharings ab. Diesmal wird im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Folge der ersten Staffel der Serie „Lucifer“ abgemahnt.

„Lucifer“ – Der Teufel unterwegs in L.A.

Lucifer Morningstar ist der Teufel in Persona. Doch der Herrscher der Hölle ist von seinem Leben in der Unterwelt gelangweilt und hat das Leben in der Hölle satt. Er sehnt sich nach Abwechslung. Daher geht nach Los Angeles und lässt sein eigenes Königreich für die kalifornische Metropole im Strich.
Anders als erwartet verbündet er sich dort mit dem LAPD, um den Kriminellen der Stadt das Handwerk zu legen. Bei der Polizei erhält er Unterstützung von Chloe Dance, die als Detective ebenfalls für die Polizei von Los Angeles arbeitet. Lucifer erkennt im Kampf gegen das Verbrechen schnell, dass er nicht einzige mit übernatürlichen Kräften ist.

Was mahnt Waldorf Frommer ab?

Die Kanzlei wirft den Abgemahnten vor, eine Urheberrechtsverletzung an der Serie „Lucifer“ begangen zu haben, indem sie diese über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben und Folgen der Serie anderen Nutzern zum Download angeboten haben.

Was fordert Waldorf Frommer von den Abgemahnten?

In der Abmahnung fordert Waldorf Frommer die Adressaten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Daneben sollen die Abgemahnten insgesamt 569,50 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung zahlen.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Ob eine Abmahnung von Waldorf Frommer zu Recht erging, muss im jeweiligen Einzelfall konkret festgestellt werden. Eine pauschale Aussage ist diesbezüglich nicht möglich.
In der Regel ergeht die Abmahnung gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses von dem aus die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Doch der Inhaber des Anschlusses ist nicht automatisch auch Täter der Rechtsverletzung und haftet auch nicht immer für die Verletzungen, die durch Dritte über seinen Anschluss begangen wurden. Eine Haftung des Anschlussinhabers muss immer gesondert festgestellt werden. Es bedarf daher einer Überprüfung der Abmahnung im Einzelfall.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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