Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. ab

Der US-amerikanische Spielfilm „Ein ganzes halbes Jahr“ ist derzeit Gegenstand von Abmahnungen der in München ansässigen Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer.

Ein ganzes halbes Jahr

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer haben sich den Schutz geistigen Eigentums zur Aufgabe gemacht. Aktuell werden seitens der Münchener Anwaltskanzlei im Auftrag der US-amerikanischen Film- und Fernsehgesellschaft Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen versandt, durch welche den Betroffenen zur Last gelegt wird, im Internet anderen Personen unerlaubten Zugang zu dem Film „Ein ganzes halbes Jahr“ verschafft zu haben, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein.

Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert die Betroffenen durch Abmahnungsschreiben zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 915,00 EUR innerhalb einer festgelegten Frist auf.

Haftung im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer

Beachten Sie, dass der Adressat eines Abmahnschreibens nicht zwangsläufig persönlich haftbar ist. Ausschlaggebender Faktor ist vielmehr die Frage, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Waren nicht Sie selbst, sondern zum Beispiel ein volljähriges Familienmitglied für die Verletzung der Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH verantwortlich, so sind Sie von der Haftung befreit.

Hinweise an Betroffene von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Sofern Sie betroffen sind und eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Hinblick auf eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „Ein ganzes halbes Jahr“ erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung! Weitere Infos finden Sie hier.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.