Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Weinstein Company ab

 

Der 2016 erschienene US-amerikanische Spielfilm „The Hateful Eight“ ist derzeit Gegenstand von Abmahnungsschreiben, die von Anwälten der in München ansässigen Kanzlei Waldorf Frommer versendet werden.

The Hateful Eight Waldorf Frommer

Inhaberin der Rechte an der Filmproduktion „The Hateful Eight“ ist The Weinstein Company mit Sitz in New York City. Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wurde ihrerseits nun mit der Überwachung ihrer Urheberrechte an der Produktion betraut.

Im Namen der Rechteinhaberin werfen die Münchener Rechtsanwälte daher den betroffenen Adressaten vor, den Film über das Internet unberechtigt veröffentlicht zu haben.

Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert die Betroffenen nun in ihren Abmahnungsschreiben zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 915,00 EUR innerhalb einer genau festgelegten Frist auf.

Haftung im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer

Beachten Sie, dass der Adressat eines Abmahnschreibens nicht zwangsläufig persönlich haftbar ist. Ausschlaggebender Faktor ist vielmehr die Frage, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Waren nicht Sie selbst, sondern zum Beispiel ein volljähriges Familienmitglied für die Verletzung der Rechte der Company verantwortlich, so sind Sie von der Haftung befreit.

Hinweise an Betroffene von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Sofern Sie betroffen sind und eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Hinblick auf eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Hateful Eight“ erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen das Befolgen folgender Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung! Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

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