Warner Bros. lässt Serie Supergirl durch Waldorf Frommer schützen

Durch illegale Verbreitung und Vervielfältigung von Filmen sowie Serien auf Filesharing Plattformen erleiden Unternehmen aus der Medienbranche immer wieder Verletzungen ihrer urheberrechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen. Um sich vor diesen Beeinträchtigungen zu schützen und ihre daraus entstehenden Ansprüche durchzusetzen bedienen sich die Rechteinhaber der Dienste von Rechtsanwaltskanzleien. Durch die Vertretung und Durchsetzung der Interessen mittels Abmahnung und Klagen hat die in München ansässige Sozietät Waldorf Frommer an Bekanntheit erlangt. So lässt Warner Bros. ihre Interessen und Ansprüche durch besagte Kanzlei vertreten. Dies resultiert aus der illegalen Verwertung der Serie Supergirl auf einer Filesharing-Plattform.

Von Waldorf Frommer abgemahnte Werke

  • Lucifer von Waldorf Frommer abgemahnt
  • Abmahnung von Waldorf Frommer zu Young Sheldon
  • Dundirk durch Waldorf Frommer abgemahnt
  • The Flash von Waldorf Frommer abgemahnt

Wie kommt Waldorf Frommer auf mich?

Unter Verwendung der Verkehrsdaten ermittelt Waldorf Frommer den Inhaber des Internetanschlusses. In ihm vermuten sie gleichermaßen den Störer der Beeinträchtigung. An dieser Stelle ist vorwegzunehmen, dass eine solche Feststellung weitestgehend unmöglich ist. Daher kann der Empfänger einer Abmahnung nicht eindeutig als Störer bewiesen werden. Störer ist der Verantwortliche der beeinträchtigenden Handlung. Jedoch ist der Fall ausgesprochen ungewöhnlich, dass es lediglich einen Nutzer einer IP-Adresse gibt. Insbesondere in Mehrpersonenhaushalten greifen mehrere Personen auf denselben Anschluss zu, sodass wie bereits angedeutet jeder einzelne mit Zugriff auf den Internetanschluss für die Beeinträchtigung verantwortlich sein könnte. Dahingehend ist zu betonen, dass sowohl das Betreiben als auch das bloße Nutzen des Filesharings gleichermaßen als kausal beeinträchtigende Handlung den Tatbestand erfüllt.

Konsequenzen der Abmahnung

Konsequenzen hat eine Abmahnung durch Waldorf Frommer für den Empfänger dahingehend, dass ihm zwei Forderungen gestellt werden. Einerseits die Zahlung von Schadenersatz. Andererseits wird gefordert eine beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die strafbewährte Unterlassungserklärung dient bei bestehender Wiederholungsgefahr eine gleichartige Beeinträchtigung der urheberrechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen präventiv entgegenzuwirken. Außerdem wird eine Unterschrift als Geständnis und hiermit als Manifestation der Vorwürfe Störer zu sein gewertet. Zukünftig nimmt Waldorf Frommer den Empfänger der Abmahnung mithin aus dieser Unterwerfungserklärung in Anspruch. Aus dargelegten Gründen ist von einer Erklärung hin zur Unterlassung zu vermeiden. Bezüglich der Höhe der Schadenersatzforderung ist die Lizenzanalogie zu erwähnen. An dieser bemisst sich die Forderung, gilt daher als Regress der nicht für die Nutzung des Werkes erworbenen Lizenz. Daher fällt die Forderung mehrere hundert bis zu tausend Euro aus.

Und weiter…?

Primär gilt sich nicht unter Druck setzen zu lassen, die Ruhe zu bewahren, aber die Abmahnung nicht zu ignorieren. Kommen Sie keiner Forderung nach, ohne rechtliche Beratung aufgesucht zu haben.

  1. Bewahren Sie die Ruhe, ignorieren Sie die Abmahnung aber nicht
  2. Kommen Sie keiner Forderung von Waldorf Frommer umgehend nach
  3. Nehmen Sie nicht selbstständig Kontakt mit Waldorf Frommer auf
  4. Konsultieren Sie einen Anwalt
  5. Wahren Sie sämtliche Fristen von Waldorf Frommer

Bei uns erhalten Sie im Falle einer empfangenen Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Im Anschluss analysieren unsere routinierten Anwälte Ihren Sachverhalt und wir teilen Ihnen unsere Einschätzung bezüglich Ihrer Chancen und weiterer Konsequenzen mit.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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