Wie kommt der hohe Streitwert zu stande?

Wie kommt der hohe Streitwert zu stande?

Was ist eigentlich der “Streitwert / Gegenstandswert”?

Oft werden in den Abmahnungen Streitwerte von rund 5.000 Euro für Musiktitel, und nicht selten über 20.000 Euro für ganze Alben, Chartcontainer oder Filme und Programme angesetzt.

 Der zugrundegelgte Streitwert ist zunächst maßgeblich für das Honorar der abmahnenden Kanzlei und stellt erst einmal nur eine fiktive Größe dar. Je höher dieser angesetzt wird, desto höher fallen die Honorare aus. Entgegen einer verbreiteten Annahme, ist Streitwert also gerade nicht die Summe, welche am Ende In Geld zu zahlen wäre. Die Festsetzung des Streitwerts trifft Dabei zunächst die abmahnende Kanzlei, die Festsetzung wäre aber im Rahmen einer Klage einer vollen gerichtlichen Kontrolle nach § 3 ZPO zugänglich. Dabei darf das Gericht den angegebenen Streitwert nicht unkritischn übernehmen, sondern hat die gemachten Angaben objektiv zu beurteilen und eventuell zu korrigieren.

 Sicherlich kostet der abgemahnte Song etwa auf iTunes oder vergleichbaren Diensten im Internet oft nur 0,99 Euro, allerdings gehen die abmahnenden Parteien und Gerichte von einem anderen Standpunkt an die Sache: Das urheberrechtlich geschützte Werk wurde von einem Anschluss weltweit zum Download angeboten. Maßgeblich ist nun nicht mehr, was das Werk als einzelnes wert ist, sondern wie der Umstand zu bewerten ist, dass es für eine unbestimmte Vielzahl an Tauschbörsennutzern zugänglich gemacht worden ist. Mit anderen Worten ist also nicht der einzelne Download Stein des Anstoßes, sondern die Möglichkeit anderen Dritten ebenfalls die Möglichkeit solcher Downloads vermittelt zu haben. Dies führt unter anderem auch zu so hohen Streitwerten. Allerdings werden in den Abmahnungen oftmals Überzogene Streitwerte angesetzt. So wird in aller Regel von den Abmahnkanzleien pauschal immer wieder ein und derselbe Streitwert angesetzt, völlig ungeachtet von der Tatsache, ob es sich um einen erfolgreichen Kinofilm handelt oder um ein unbekanntes “B-Movie”.

Ist der Streitwert nicht zu hoch angesetzt für einen einzelnen Film, ein einzelnes Musikstück?

 Leider hat die Rechtsprechung bezüglich der Streitwerte bisher keine einheitliche Linie gefunden und so ist auch weiterhin damit zu rechnen, dass die im Moment anzutreffende weite Bandbreite der Streitwerte auch In Zukunft anzutreffen sein wird. Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner viel zitierten Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ entschieden, dass für ein einzelnes Werk ein höherer Streitwert von 2500 € als nicht angemessen erscheine. Dies hindert aber insbesondere die Abmahnkanzleien nicht daran auch weiterhin ihre Streitwerte in teilweise fantastische Höhen hochzurechnen. Man bedenke: je höher der Streitwert, desto mehr verdient der Abmahnanwalt.

 Auch bei den Schadenersatzforderungen oftmals übertriebene Rechnungen vorlegt. So sei ein Schaden von mehreren 1.000 Euro durch den Download eines Liedes entstanden, das bei iTunes für 0,99 Euro zu haben ist (wobei 0,33 Euro direkt an Apple Inc. abfallen würden).

Wir prüfen die aufgestellten Streitwerte und Schadenersatzansprüche für Sie anhand jedes Einzelfalls an bestätigten Gegenstandswerten und ziehen für die Schadenersatzansprüche ebenfalls anerkannte Vergleichszahlen von Verwertungsgesellschaften heran, wodurch sich die Forderungen plausibel weit senken lassen.

 

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