Wegen TV-Serie „The Crazy Ones“ eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH spricht die Kanzlei Waldorf Frommer urheberrechtliche Abmahnungen aus. Gegenstand der Abmahnung ist die TV-Comedyserie „The Crazy Ones“. Folgen dieser Comedyserie sollen die abgemahnten Anschlussinhaber über ihren Internetanschluss über ein p2p Netzwerk anderen Nutzern selbiger widerrechtliche zum Download angeboten und somit die Folgen der Serie „The Crazy Ones“ öffentlich zugänglich gemacht haben.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing auch an Folgen der TV-Serie „The Crazy Ones“ nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „The Crazy Ones“ dar. Aufgrund einer derart verursachten Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „The Crazy Ones“ seien der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden, welche die Kanzlei Waldorf Frommer durch das Schreiben und im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH nun geltend mache.

Die Betroffenen werden von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 469,50 € ( 1 Folge) zu zahlen. Durch die Begleichung des Betrages und die Abgabe sehe dann die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Angelegenheit als erledigt an.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung ausgesprochen durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an Folgen der TV-Serie „The Crazy Ones“ ist es empfehlenswert folgende Handlungsempfehlungen zu beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!
  5. Frist einhalten!

Wenn auch Sie daher ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „The Crazy Ones“ im Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und voreilige Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus.

Stattdessen sollten Sie also schnellstmöglich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die rechtliche Überprüfung der Forderungen der Gegenseite vornehmen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren kann er Ihnen bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein. In der Regel ist die vorformulierte Unterlassungserklärung nämlich zu weit gefasst und enthält nachteilige Klauseln. Aufgrund dessen raten wir stets zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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