WeSaveYourCopyRights Abmahnung für „R.I.O. – Megamix“

Die Zooland Music GmbH hat die WeSaveourCopyRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beauftragt Anschlussinhaber wegen Vergehen an den Rechten des Musiktitels „R.I.O. – Megamix“ abzumahnen.

Was wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen?

Laut dem Abmahnschreiben wurde festgestellt, dass der Betroffene die Single „R.I.O. – Megamix“ in einer Internet-Tauschbörse unerlaubt vervielfältigt und zum Abruf bereitgehalten hat. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Es ist jedoch bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Nutzern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Kanzlei WeSaveYourCopyRights dreierlei:

  • die sofortige und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werkes,
  • die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, welcher sich aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten zusammensetzt, sowie
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung am besten vor?

Ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen Auskunft über Ihre bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben und für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen. Zudem kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung abändern. Dies ist regelmäßig notwendig, da die beigefügte Unterlassungserklärung häufig Regelungen enthält, die für Sie nachteilhaft sind. Beispielsweise kann Sie ein Schuldanerkenntnis beinhalten, welches bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gegen Sie verwendet werden kann oder die zeitliche Geltung der Erklärung von über 30 Jahren festlegen. Um solche negativen Angaben auszuschließen, empfehlen wir Ihnen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Hafte ich in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzung?

Ein Haftungsausschluss liegt sodann vor, wenn Sie weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung haften. Als Täter haften Sie dann, wenn Sie die Rechtsverletzung selbst begangen haben. Der Täter haftet vollumfänglich. Als Störer haftet man, wenn ein anderer die Urheberrechtsverletzung von Ihrem Internetanschluss begangen hat und Sie diesen zur Verfügung gestellt haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 8. Januar 2014 nochmals die Störerhaftung eingeschränkt, indem er bestätigt hat, dass der Anschlussinhaber nicht mehr für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing eines volljährigen Familienmitglieds haftet.

Wenn auch Sie von der WeSaveYourCopyRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Zooland Music GmbH wegen illegaler Verwertung des Werks „R.I.O. – Megamix“ abgemahnt wurden, sollten Sie unser Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. In diesem können Sie uns Ihren Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Rufen Sie uns dafür unter der Rufnummer: 030 965 359 486 an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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