Abmahnung aus München – „Manolo und das Buch des Lebens“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen an dem US-amerikanischen 3D-Animationsfilm  „Manolo und das Buch des Lebens“ ab. Gefordert wird von den betroffenen Anschlussinhabern, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro. Der Betrag beinhaltet sowohl den Schadensersatz als auch die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Weiterhin heißt es in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer, dass durch die Zahlung und Abgabe die Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen die Abgemahnten als abgegolten angesehen werden.

Wie sollte ich mich bei dem Erhalt einer Abmahnung verhalten?

Auch wenn das Angebot ausgesprochen durch die Kanzlei Waldorf Frommer verlockend klingen mag, ist es wichtig den Forderungen nicht vorüberlegt nachzukommen. Andererseits sollten Sie die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Manolo und das Buch des Lebens“ nicht einfach ignorieren. Die Abmahnung einfach wegzulegen hat lediglich zur Folge das gegen Sie weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden die mit weiteren Kosten verbunden sind. Bewahren Sie Ruhe und suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf.

Dieser wird regelmäßig das Ziel verfolgen, die Forderungen zumindest anteilig zurückzuweisen. Dies kann insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Haftungsvarianten Aussicht auf Erfolg haben. Denn kann beweissicher dargelegt werden, das eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein eigenverantwortlicher Mitnutzer die Urheberrechtsverletzung an dem Film  „Manolo und das Buch des Lebens“ veranlasst hat, so kann eine Täterhaftung erfolgreich widerlegt werden und der Schadensersatzforderung kann zurück gewiesen werden.

Nicht vergessen werden darf jedoch der Unterlassungsanspruch und der damit einhergehenden Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser erklärt der Abgemahnte bindend zukünftig Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Manolo und das Buch des Lebens“ zu unterlassen. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig. Der Anspruch auf Unterlassen bleibt trotz gegebenenfalls möglicher Zurückweisung eines Teiles der Zahlungsaufforderung. Lassen Sie ihren Rechtsanwalt die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung vorerst rechtlich Überprüfe, nur so können Sie sich sicher sein, dass diese nur das nötigste, für Sie günstigste enthält und trotzdem den rechtlichen Anspruch entspricht.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung der Film „Manolo und das Buch des Lebens“ können Sie uns gerne in einem kostenlosen Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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