Abmahnung durch Waldorf Frommer – „LOL“

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnen momentan Urheberrechtsverstöße an dem Film „LOL“ ab.

Innerhalb eines Filesharing-Netzwerks, wie eDonkey, Limewire oder BitTorrent, soll der Adressat des Abmahnschreibens den Film „LOL“ anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben. Durch das Herunterladen einer Datei werden den Usern des Netzwerks automatisch und gleichzeitig die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, bereitgestellt. Die öffentliche Zugänglichmachung ist jedoch ein ausschließlich dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber vorbehaltenes Recht (§ 19 a UrhG), weshalb hier eine Rechtsverletzung vorliegt.

Was fordert Waldorf Frommer?

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf, die abgemahnte Datei unverzüglich und dauerhaft zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 Euro zu entrichten.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Eine Abmahnung bereitet vielen der Betroffenen Sorgen. Einige neigen dazu, die Abmahnung einfach zu ignorieren, während andere vorschnell den Forderungen nachkommen. Beide Vorgehen sind nicht empfehlenswert. Sie können Ihre Ausgangssituation verschlechtern und Sie können sich mit Ihren Handlungen selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten verbauen. Vielmehr sollten Sie deshalb einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen.

Hafte ich in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzung?

Die Frage der Haftung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich kann aber zwischen der Täter- und Störerhaftung unterschieden werden. Täter ist derjenige, der die Rechtsverletzung eigenverantwortlich begangen hat und aus diesem Grund auch vollumfänglich haftet. Der Störer haftet für das zur Verfügung Stellen seines Internetanschlusses. Die Rechtsverletzung im Fall der Störerhaftung hat ein Dritter begangen. Vorteilhaft an der Störerhaftung ist, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss. Von der Haftung befreien können Sie sich auch in mehreren Fällen. Ob eine Haftungsbefreiung in Ihrem Fall in Betracht kommt, kann erst durch eine juristische Prüfung herausgefunden werden.

Wenden Sie sich an das Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „LOL“ erhalten haben. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder indem Sie das Kontaktformular, welches sich auf unserer Website befindet, ausfüllen. Sie erwartet ein kostenloses Erstgespräch inklusive erster anwaltlicher Einschätzung Ihres persönlichen Falles.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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